Home Bildung Studieren ohne Schulden: Wie Sie ein Zweitstudium in der Schweiz finanzieren

Studieren ohne Schulden: Wie Sie ein Zweitstudium in der Schweiz finanzieren

by cms@editor

Einer der Hauptgründe, warum Erwachsene einen Berufswechsel oder eine Weiterbildung aufschieben, sind die Kosten. Ja, Kurse für ein eidgenössisches Diplom können zwischen 10.000 und 20.000 Franken kosten, und ein Hochschulstudium kann sogar noch teurer sein. Was viele jedoch nicht wissen: Die Schweiz verfügt über ein umfassendes System finanzieller Unterstützung, das – richtig genutzt – bis zu die Hälfte der Kosten und manchmal sogar mehr decken kann. Dabei geht es nicht nur um Stipendien für begabte Studierende. Es gibt Zuschüsse, Steuervergünstigungen, Unterstützung durch Arbeitgeber und sogar spezielle Fonds. Der Schlüssel liegt darin, Bildung nicht als Ausgabe, sondern als Investition zu betrachten, die sich durch ein höheres Gehalt und berufliche Sicherheit innerhalb weniger Jahre auszahlt.

Das wirksamste Instrument, das selbst viele Schweizer nicht erwähnen, sind staatliche Zuschüsse. Bereiten Sie sich auf die Eidgenössische Berufsprüfung (BP) oder die Höhere Fachprüfung (HFP) vor, erstattet Ihnen der Staat 50 % der Kosten Ihrer Vorbereitungskurse. Die maximale Erstattung beträgt für die BP CHF 9.500 (für Kurse bis CHF 19.000) und für die HFP CHF 10.500 (für Kurse bis CHF 21.000). Die Höhe der Förderung ist einkommens- und altersunabhängig. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie in der Schweiz steuerlich ansässig sind und einen Kurs absolviert haben, der in der offiziellen Liste des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) aufgeführt ist. Anträge werden nach bestandener Prüfung online gestellt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind Steuervorteile. Ab 2025 sind Ausgaben für berufsbezogene Aus- und Weiterbildung steuerlich absetzbar. Der maximale Abzug für direkte Bundessteuern beträgt CHF 13.000 pro Jahr. Was genau ist absetzbar? Kurs- und Prüfungsgebühren, Lehrbücher, Fachliteratur und Weiterbildungskosten. Wichtig: Die Weiterbildung muss mit der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Hobbykurse ohne beruflichen Bezug sind nicht absetzbar. Bitte beachten Sie, dass Abzüge erst nach Abschluss Ihrer ersten beruflichen Weiterbildung möglich sind und die Steuerregelungen von Kanton zu Kanton leicht variieren können – informieren Sie sich bei Ihrem Kanton.

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